Opfer von „Euthanasie“ und Zwangssterilisation sind als Verfolgte des Nationalsozialismus vom Bundestag anerkannt
Am 29. Januar 2025 verabschiedete der Deutsche Bundestag einen Antrag, der ausdrücklich feststellt, “dass die Opfer der NS-„Euthanasie“ und die Opfer von Zwangssterilisation als Verfolgte des NS-Regimes anzuerkennen sind“.