Öffnungszeiten

Zurzeit entsteht auf dem Gelände rund um das ehemalige Kalmenhof Krankenhausgebäude ein Gedenk- und Lernort.

Bis zur Realisierung kann die ältere Ausstellung im ersten Stock des Hauptgebäudes der Nachfolgeeinrichtung des Kalmenhofs, Vitos Teilhabe, im Veitenmühlweg 10, 65510 Idstein besucht werden.

  • Montag bis Donnerstag: 08:00 – 16:00 Uhr
  • Freitag: 08:00 – 14:30 Uhr

Barrierefreiheit

Aktuell ist das Gelände rund um das ehemalige Krankenhausgebäude und das Gräberfeld nicht barrierefrei erschlossen.

Der Gedenk- und Lernort Kalmenhof möchte in Zukunft Zugangsmöglichkeiten für alle bieten. Wir sind bemüht, den Ort so zu gestalten, dass vorhandene Barrieren abgebaut, barrierefreie Zugänge geschaffen und unsere Angebote entsprechend weiterentwickelt werden.

Adresse und Anfahrt

Gedenk- und Lernort Kalmenhof
auf dem Gelände der Vitos Teilhabe gGmbH
Veitenmühlweg 10
65510 Idstein

Die derzeitige Ausstellung im Hauptgebäude von Vitos Teilhabe ist mit dem Auto und den öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Gegenüberliegend vom Hauptgebäude finden Sie einen Besucherparkplatz.

Der Bahnhof Idstein liegt etwa fünfzehn Gehminuten vom Hauptgebäude entfernt. Die Bushaltestelle Wiesbadener Straße in Idstein ist circa 400m vom Gebäude entfernt.

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Mehr Informationen

Besuchskoordination und Postanschrift

Gerne können Sie unsere Bildungsangebote für Gruppen oder Einzelpersonen wahrnehmen. Treten Sie dazu bitte mit uns in Kontakt.

Gedenk- und Lernort Kalmenhof
der Gedenkstätte Hadamar
Mönchberg 8
Hadamar

Telefon: +49 (0)6433 91845-01
E-Mail: gedenkort-lernort-kalmenhof@lwv-hessen.de

Hausordnung

Der zukünftige Gedenk- und Lernort Kalmenhof wird an die Opfer der nationalsozialistischen „Euthanasie“-Verbrechen erinnern. In der ehemaligen Heil- und Erziehungsanstalt Kalmenhof starben zwischen 1933 und 1945 über 800 Menschen mit psychischen Erkrankungen und geistigen Behinderungen. Viele von ihnen wurden ermordet.

Heute befindet sich auf dem Gelände die Vitos Teilhabe gGmbH mit ihrer zentralen Verwaltung und Einrichtungen der Jugend- und Behindertenhilfe.

Um den Charakter des Ortes zu wahren, bitten wir Sie mit den Räumen und der darin befindlichen Einrichtung sowie dem Gelände sorgfältig und schonend umzugehen. Rechtsradikale oder neonazistisches Verhalten in jeder Form, z.B. durch Parolen, Gesten und Kleidung sind nicht gestattet. Zuwiderhandelnde Personen können aus der alten Ausstellung, den pädagogischen Angeboten und des Friedhofs verwiesen werden. Ebenso ist das Rauchen und offenes Feuer im Gebäude sowie auf dem Friedhofsgelände untersagt. Foto- und Videoaufnahmen für offizielle Zwecke sind im Vorfeld zu genehmigen. Bitte setzen Sie sich in solchen Fällen mit uns in Verbindung.