
Am 29. Januar 2025 verabschiedete der Deutsche Bundestag einen Antrag, der ausdrücklich feststellt, “dass die Opfer der NS-„Euthanasie“ und die Opfer von Zwangssterilisation als Verfolgte des NS-Regimes anzuerkennen sind“. Über Jahrzehnte war das Leiden dieser Menschen in der Bundesrepublik verdrängt und waren sie nicht als Verfolgte des NS-Terrors anerkannt worden. Es hat 80 Jahre gedauert, bis ihr Schicksal, ihr Leiden und ihre Ermordung endgültig offizielle Anerkennung fanden. Der verabschiedete Antrag fordert dazu auf, die weiterhin bestehenden großen Lücken bei der Aufarbeitung zu schließen. Insbesondere stärkt er auch die Gedenkstätten, die sich der Erinnerung an die Verfolgten und Ermordeten widmen und die Mechanismen von Ausgrenzung und Verfolgung offen legen. Der Antrag kann auf der Seite des Bundestages abgerufen werden.