
Heute vor 87 Jahren erging ein streng vertraulicher Runderlass des Reichsinnenministeriums an die Landesregierungen und Provinzialverwaltungen des Landes. Darin wurde ärztliches Personal verpflichtet, zunächst Säuglinge und Kleinkinder mit bestimmten geistigen und körperlichen Behinderungen über die Gesundheitsämter an den „Reichsausschuß zur wissenschaftlichen Erfassung erb- und anlagebedingter schwerer Leiden“ zu melden. Die Meldung erfolgte über ein Formblatt, das vom Amtsarzt ausgefüllt wurde. Hinter dem „Reichsausschuß“ verbarg sich eine Tarnorganisation. Sie gehörte zu der Adolf Hitler unterstellten Kanzlei des Führers der NSDAP und wurde vom Reichsministerium des Innern unterstützt. Die Aufgabe des „Reichsausschusses“ war die Organisation eines zentral gesteuerten Mordprogramms: der „Kindereuthanasie“.
Dem „Reichsausschuß“ gehörten unter anderem die Ärzte und Psychiater Werner Catel, Hans Heinze und Ernst Wentzler an. Sie waren an der Selektion beteiligt und entschieden als „Gutachter“ über das Schicksal der gemeldeten Säuglinge und Kinder. Schrittweise hob der „Reichsausschuss“ die Altersgrenze an, sodass später auch Jugendliche zu den Verfolgten und Ermordeten zählten.
Auf Grundlage der Beurteilungen der „Gutachter“ wurden die betroffenen Kinder in sogenannte „Kinderfachabteilungen“ verlegt, die zwischen 1940 und 1945 in über 30 Kliniken oder Heil- und Pflegeanstalten eingerichtet wurden. Das medizinische Personal ermordete sie anschließend durch gezielte Medikamentengaben, Injektionen oder systematischen Nahrungsentzug.
Eine solche „Kinderfachabteilung“ wurde 1941/1942 auch im Krankenhausgebäude der Heilerziehungsanstalt Kalmenhof in Idstein eingerichtet. Sie war bis zur Befreiung der Anstalt 1945 aktiv.
Im Rahmen der nationalsozialistischen „Kindereuthanasie“ starben reichsweit schätzungsweise 5.000 – 10.000 Kinder. Sie waren durch den „Reichsausschuss“ auf Grundlage des Erlasses vom 18. August 1939 ausgewählt worden.
Die „Euthanasie“-Verbrechen an Kindern und Jugendlichen gingen jedoch weit darüber hinaus. Auch im Rahmen der „Aktion T4“ und der sogenannten dezentralen „Euthanasie“ wurden zahlreiche Kinder und Jugendliche ermordet.



